Dank einer ausführlichen Berichterstattung in der Fuldaer Zeitung kam dann doch noch ans Licht was wohl nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt war. „ Das die Franziskaner und die Antonius Stiftung mit ihren Entscheidungsträgern für ihren Betrieb Platz gebraucht und daher das Verschleudern dieser historisch so bedeutenden Sammlung vorangetrieben haben, hat aus unserer Sicht einer Provinzposse den Weg bereitet, die – so sieht es aus – einen riesigen Verlust Fuldaer Kulturgutes bedeuten wird“, so Martin Jahn, Fraktionsvorsitzender der CWE in der Stadtverordnetenversammlung.
Während sich die Diskussion in den soziale Medien als deutliche Kritik am Verkauf formuliert, war nach dem Paukenschlag in den Printmedien merkwürdiger Weise erst einmal totale Funkstille, noch nicht einmal ein Leserbrief hat es in die Samstagsausgabe geschafft.
Schon im Vorfeld – so ist an die Wählergemeinschaft herangetragen worden- sei das Thema wohl „heimlich“ diskutiert worden und daher zu solch einem schlechten Ende gebracht worden. So bedauert und verurteilt die CWE die Entscheidungen von Bistum, Kloster und Antonius und daraus resultierend den Verkauf des Buchbestandes an ein privates Antiquariat, zumal sicherlich auch ein Verbleib der Werke in öffentlichem Bestand in der Region möglich gewesen wäre.
Wenn jetzt für viel Geld versucht wird, zumindest Ausgewähltes zurückzukaufen, wird für die CWE klar, dass hier sehr, sehr viel falsch gelaufen ist.
„Unbeantwortet bleibt aus Sicht der CWE aber bisher die Rolle der Stadt“, so Rainer Kohlstruck, Magistratsmitglied der Wählergemeinschaft. Sollte ohne ausführliche Beratung und Kenntnis der Gremien ein Kauf abgelehnt worden sein, wäre dies für die CWE ein Skandal.
Die CWE stellt als Ziel heraus, den vollständigen Bestand der Franziskanerbibliothek zu erfassen (sofern nicht bereits geschehen) und zu versuchen dieses Kulturgut für alle Fuldaer Bürger zu sichern und zugänglich zu machen.
„Wir werden dies deshalb in der nächsten Stadtverordnetenversammlung thematisieren und nachfragen, ab wann und wer Kenntnis von der Verkaufsabsicht hatte und wer gegebenenfalls eine Entscheidung getroffen hat. Danach werden wir einen Antrag formulieren, wie Schadensbegrenzung betrieben werden kann“, so Jahn abschließend.