Juli 2015: Antrag der CWE-Fraktion zu Geschwindigkeitsbegrenzungen

Mit einem Prüfantrag möchte die CWE-Fraktion erreichen, dass vom Magistrat überprüft wird, bei welchen innerörtlichen Durchgangsstraßen Geschwindigkeitsbegrenzungen durchgeführt werden können. Dies betrifft die Kernstadt und alle Ortsteile. Bisher wurde bei Vorfahrtsstraßen sowie Straßen des überörtlichen Verkehrs Geschwindigkeitsbegrenzungen meist abgelehnt. Der Hessische Verkehrsminister möchte nun diese Vorschriften ändern und hat angekündigt, mehr Tempo-30-Abschnitte an besonders gefährlichen Stellen zu ermöglichen. Die Kommunen erhalten durch die geplante Anpassung des Rechtsrahmens mehr Entscheidungsfreiheiten vor Ort. Damit soll die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer verbessert werden aber auch ein Lärmschutz der Anwohner erreicht werden und damit eine Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner.